Eine neue EU-Verordnung erlaubt ganz klar die Aufteilung der Kosten unter sogenannten Flügen auf Kostenteilungsbasis (siehe Art. 6 Abs. 4a VO (EU) Nr. 965/ 2012). Auch die EASA hat dies bestätigt.
Piloten dürfen Flüge online anbieten, Gäste mit an Bord nehmen und die Kosten aufteilen.